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Rietberg (rdp). Am 12. März wurde durch die Universität Paderborn der erste Teil der unabhängigen Studie zu sexualisierter Gewalt an Minderjährigen im Erzbistum Paderborn veröffentlicht. Die vom Erzbistum in Auftrag gegebene Untersuchung beleuchtet den Zeitraum von 1941 bis 2002. Daraus geht hervor, dass das ehemalige Franziskanerkloster in Rietberg die Funktion eines Demeritenhauses hatte, in dem straffällige Geistliche untergebracht waren. Dazu zählten nach der Studie auch Geistliche, die auffällig bezüglich sexuellen Missbrauchs geworden waren.
Das Franziskanerkloster in Rietberg wurde im Jahr 1618 gegründet. Kirche und Kloster wurden 1979 dem Erzbistum Paderborn übertragen.
In der Studie der Uni heißt es wörtlich: „Im 20. Jahrhundert kam dem Kloster Rietberg die Funktion eines Demeritenhauses zu. Hier findet sich ebenfalls eine Doppelnatur, nämlich von Heilung und Strafe. Aus dem Erzbistum Paderborn liegt mit dem Urteil zu einem Fall aus dem Jahr 1944 der vermutlich letzte Beschluss über die strafweise mehrjährige Internierung eines Priesters in einem Kloster vor. Zwar wies Kardinal Jaeger auch in den 1950er Jahren noch Priester in das Kloster ein, doch betrug der Aufenthalt nun lediglich mehrere Wochen oder wenige Monate.“
Weiter sagt die Studie: „… das Kloster Rietberg wurde aufgelöst. Als Nachfolgeinstitution für Rietberg sollte das Kloster Wiedenbrück dienen. Durch einen Vertrag mit dem Erzbistum Paderborn sollte sich das Kloster nicht nur verpflichten, ‘alle ihm durch den Erzbischof oder seinen Vertreter überwiesenen Demeriten aufzunehmen‘, sondern ebenso auch diejenigen Weltgeistlichen, denen vom Erzbischof der Aufenthalt im Kloster auf Zeit angewiesen wird, weil das zum Zwecke der Verschonung mit weltlicher Untersuchungshaft oder aus anderen Gründen, die dem Erzbischof die Entfernung aus der bisherigen Umgebung angezeigt erscheinen lassen, erforderlich erscheint.“
Auch zu konkreten Fällen nimmt die Studie Stellung: „Obgleich der Ortsordinarius also weitreichende Sanktionsmöglichkeiten besaß, war er vor allem dann, wenn die Beweislage unklar war und wenn ein Öffentlichwerden von Ermittlungen oder eine Beschwerde des beschuldigten Priesters in Rom vermieden werden sollte, auch auf den Gehorsam bzw. die Kooperation von beschuldigten oder verurteilten Klerikern angewiesen.“ In einem Fall, in der in der Studie auch der Kleriker benannt ist, hatte das Erzbischöfliche Generalvikariat schon 1929 eine Internierung vorgeschlagen. Der Beschuldigte habe nur einen Teil der Vorwürfe gestanden und keine Reue gezeigt. Nach dem Urteil des Kirchengerichts sei der Betroffene im Kloster Rietberg untergebracht worden. Im August 1947 habe er erneut Kontakt zu einem Jungen gehabt.
Auch ein weiterer Fall aus Mitte der 30er Jahre ist namentlich benannt. Nach Vorwürfen und Gerichten musste ein Geistlicher drei Monate ins Kloster Rietberg, dann wurde ihm eine neue Stelle zugewiesen.
