Sonderbauflächen „Windenergie“

Bauleitplanverfahren der Stadt Rietberg

Windkrafträder. (Symbolfoto: Pixabay)

Rietberg. Der Rat der Stadt Rietberg hat in der Sitzung am 20. Juni 2024 beschlossen, den Entwurf der 133. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen und die frühzeitige Unterrichtung zur Darstellung von Sonderbauflächen „Windenergie“ im Stadtgebiet Rietberg durchzuführen. Die Abgrenzungen der betroffenenen Gebiete geht aus dem Amtsblatt Rietberg, welches am 21. November 2024 herausgegeben wurde, hervor. Die 133.Änderung des Flächennutzungsplanes bildet auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Grundlage für die Realisierung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet Rietberg.

Die Arbeitshilfe des Bundes zum Vollzug des Wind-an-Land-Gesetzes empfiehlt den Kommunen zur Sicherstellung der genehmigungsrechtlichen Privilegierung eine formelle Positivplanung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Durch diese Flächennutzungsplanänderung können die Bemühungen der Projekt-GbR städtischerseits abgesichert und unterstützt werden.

Die Planunterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren liegen vom 16.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025 bei der Stadt Rietberg, Abteilung Stadtentwicklung, Rathausstraße 36, öffentlich aus. Ebenso sind die Planungsunterlagen auf der Homepage der Stadt Rietberg einsehbar. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich zum Verfahren zu informieren und zu äußern und die Planungen mit den zuständigen Vertretern der Stadt Rietberg zu erörtern. (Foto: Pixabay)