Neue Publikation zur Familienforschung

Kreisarchiv Gütersloh veröffentlicht vierten Band in seiner Schriftenreihe zur Höfe- und Familienforschung

Buchcover des vierten Bandes in der Schriftenreihe zur Höfe- und Familienforschung des Kreisarchivs Gütersloh.

 

Gütersloh. Um die zahlreichen Familienforscher im Kreis Gütersloh bei ihren Recherchen zu unterstützen, hat das Kreisarchiv Gütersloh den vierten Band in seiner Schriftenreihe zur Höfe- und Familienforschung herausgegeben. Ahnenforschung ist ein immer beliebteres Hobby. Es ist die Suche nach den eigenen Wurzeln und damit nach der eigenen Identität. Wer sind wir? Wo kommen wir her? Mit seiner Schriftenreihe stellt das Kreisarchiv auch schwer zugängliche beziehungsweise lesbare Quellen für Familienforscher zur Verfügung. Nach der Veröffentlichung der ersten drei Bände zu Wiedenbrück, Rheda und Harsewinkel erscheint nunmehr der vierte Band zu Greffen.

Der Band führt die Leserinnen und Leser zurück in das frühe 18. Jahrhundert, genauer in das alte Dorf und Kirchspiel Greffen. In dem Konskriptionsbuch von 1705 sind die Eigenbehörigen des Klosters Marienfeld mit ihren Familien in dem Kirchspiel aufgeführt. Es gibt zudem Auskunft über die Auffahrten der Hofbesitzer, über ihre Familien mit Altersangaben der Kinder, ob und wann diese den Zwangsdienst geleistet haben, deren Verbleib und wen sie geheiratet haben. Zusätzlich sind die jeweils auf dem Hof wohnenden Heuerlinge und Einlieger mit ihren Kindern genannt. Bei den Heuerlingen ist auch vermerkt, ob diese Eigenbehörige einer anderen Grundherrschaft waren, was einen Hinweis auf deren Herkunft gibt.

Die vorliegende Conscription ist eine herausragende Quelle für alle, die sich mit bäuerlichen Familien befassen. Insbesondere der besitzlosen Landbevölkerung, die sonst nicht in den Gewinnbüchern der Grundherrschaften verzeichnet sind. Doch was verbirgt sich hinter den ungewöhnlichen Begriffen Eigenbehörige beziehungsweise Leibeigene? Leibeigentum oder Eigenbehörigkeit bezeichnen das Rechtsverhältnis zwischen dem Grundherrn (Eigentümer) und dem Bewirtschafter (Besitzer) der grundherrlichen Ländereien. Während die Grund- und Gutsherren ihre Güter gegen Abgaben und Dienste zur Nutzung überließen, waren ihre Bauern und Kötter von ihnen abhängig und ihnen gegenüber abgabe- und dienstpflichtig. Sie durften als erblich nutzungsberechtigte Untereigentümer aber erwarten, dass jeweils eines ihrer Kinder das elterliche Erbe antreten und sie selbst im Alter hier die ‚Leibzucht‘ – vergleichbar mit dem Unterhalt auf Lebenszeit – genießen konnten.

Übersetzt und erläutert hat das Verzeichnis Dr. Gerhard Nobiling aus Gütersloh, der im Rahmen seiner Familienforschung auf das Konskriptionsbuch des Klosters Marienfeld gestoßen ist. Das Original befindet sich im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, in Münster. Dank seiner Arbeit konnte diese für Laien nur sehr schwer lesbare Quelle für alle zugänglich gemacht werden. Für diejenigen, die die Quellenedition als Einstieg oder zur Vertiefung ihrer familiengeschichtlichen Forschungen nutzen wollen, ist das Namensregister am Ende eine unverzichtbare Hilfe.