Rietberg/Bokel (dg). Gegen geplantes Fällen einiger Linden auf dem Rietberger Friedhof am Johannesweg bäumten sich einige Politiker, Bürger und Umweltaktivisten sehr deutlich auf. Der massive Protest gegen Kirche und Ehrenamt führte zur Entscheidung ihre Friedhofsverwaltung in Rietberg und Bokel aufzugeben.
Somit ist die Stadt Rietberg, seit dem 1. Januar 2020 in der Bestattungspflicht. Ordnungsgemäß erstellte sie eine neue Satzung und Gebührentabelle für beide Friedhöfe. Letztere sorgt seit einigen Wochen für erheblichen Unmut.
Teilweise extrem gestiegene Bestattungskosten verlangen Klärung. Der Rietberger Stadtanzeiger hat für seine Leser einen Gebühren-Vergleich zur eigenen Beurteilung erstellt (siehe Tabelle). Bestattungen auf Gottesackern in Rietberg und Bokel werden aus Kostensicht zukünftig zu einer exklusiven Entscheidung.
Entsteht nun im Stadtgebiet wohl möglich ein Beerdigungs-Tourismus?
Der RSA fragte bei Rietbergs Stadtverwaltung bezüglich der hohen Gebühren nach. Auszüge des Antwortschreibens von der Pressestelle lauten: „Der Betrieb von Friedhofsanlagen ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Bislang haben in Rietberg die Kirchengemeinden diese Aufgaben übernommen. Zum Jahreswechsel 2019/2020 haben sich die katholische Kirchengemeinde Rietberg sowie die evangelische Kirchengemeinde Rietberg aus freien Stücken aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Friedhöfe in Rietberg und Bokel zurückgezogen, so dass die Stadt Rietberg selbst die Aufgabe übernehmen muss“.
(Zitat Ende)
Weiter heißt es: Nach §6 Kommunalabgabengesetz NRW
werden Friedhöfe als eine kostenrechnende öffentliche Einrichtung geführt, sind Benutzungsgebühren zu erheben. Diese sollen die voraussichtlichen Kosten in der Regel decken. Die ansatzfähigen Kosten sind auf die Nutzer umzulegen.
Für die Kalkulation 2020 wurden die Gebühren anhand vorsichtiger Kostenschätzungen ermittelt. Ein Unterschied zu den bisherigen Gebühren der Kirchengemeinde ergibt sich u. a. deshalb, da die Stadtverwaltung eigenes Personal vorhalten muss. Bei der kath. Kirchengemeinde wurden viele Arbeiten u. a. die des Friedhofsgärtners, Totengräbers und sogar der Friedhofsverwaltung im Ehrenamt geführt.
Von der Möglichkeit für das Jahr 2020 lediglich eine Kostendeckung von 80 oder 90 % zu erheben, hat die Politik keinen Gebrauch gemacht. Der Rat beschloss im Dezember 2019 eine 100%ige Kostendeckung.
Soweit die Antwort der Verwaltung. Nicht zutreffend ist dabei, dass Totengräber und Friedhofsgärtner ehrenamtlich im Einsatz waren. Sie waren nur deutlich günstiger in der Berechnung ihrer Arbeit.
Bleibt die Frage offen, ob dieses nicht auch eine Kalkulationsgrundlage gewesen wäre. Hat der Rat in diesem Fall Verwaltungsvorschläge einfach abgesegnet, ohne nach kostengünstigeren Alternativen zu schauen? Hat die Politik hier versagt? Getreu dem Motto: „Das letzte Hemd hat keine Taschen“. Schade, mehr Kreativität und Fingerspitzengefühl hätte gut getan.