Gütersloh. Dass die Tage der alten ‚Lappen‘ gezählt sind, dürfte inzwischen den Meisten bekannt sein. Aber wann genau, muss ich meinen Führerschein jetzt eigentlich umtauschen? Langsam rückt die endgültig letzte Frist zum Umtausch näher: Noch bis zum 19. Januar 2025 haben die Geburtsjahrgänge 1971 oder später Zeit, ihren Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Daran erinnert die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh. Wer bereits einen Scheckkartenführerschein besitzt und zu den Jahrgängen 1971 und jünger gehört, ist von der Umtauschpflicht aktuell nicht betroffen. Damit endet im Januar 2025 die Ära der Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, denn dann müssen alle ‚Lappen‘ umgetauscht sein.
„Bürgerinnen und Bürgern steht es frei, den Antrag entweder postalisch bei der Führerscheinstelle des Kreises einzureichen oder den Antrag im Bürgerbüro vor Ort zu stellen“, erklärt Elena Hoerner, Leiterin der Führerscheinstelle. Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/fuehrerscheine zur Verfügung. Benötigt werden zudem eine Kopie vom Personalausweis und vom bisherigen Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto.
In der nächsten Stufe des Umtausch-Plans folgen dann die EU-Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Diese müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
Es folgen jährlich weitere Fristen, so dass bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine umgetauscht sein müssen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hintergrund der Umtauschaktion ist, Führerscheine künftig EU-weit zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer zentralen Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Informationen zum Thema Führerscheinumtausch und weiteren Dienstleistungen gibt es auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/fuehrerscheine/.
(Foto: Symbolbild Pixabay)