Kirchplatz St. Margareta soll Bodendenkmal werden

Anlieger beschweren sich gegen Schreiben der Denkmalbehörde – Areal wurde daraufhin verkleinert

Der Platz rund um die Kirche St. Margareta wird zum Bodendenkmal. Das bedeutet, das künftige Erdarbeiten der Abstimmung mit

Der Platz rund um die Kirche St. Margareta wird zum Bodendenkmal. Das bedeutet, das künftige Erdarbeiten der Abstimmung mit der Denkmalbehörde bedürfen. Foto: RSA/Addicks

 

Neuenkirchen. (mad) Seit September 2019 läuft die Neugestaltung des Platzes rund um die Kirche St. Margareta. Aufmerksam geworden durch gemeldete Knochenfunde unter dem Kirchplatzpflaster hatte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) nun beantragt, den Kirchplatz als Bodendenkmal eintragen zu lassen. Das Areal wurde zunächst so groß gezogen, dass auch Kirchplatzanlieger betroffen waren und ein Schreiben der Denkmalbehörde erhielten. Doch nach Auskunft der Stadtverwaltung wurde dies bereits zurückgenommen, so dass angrenzende Grundstückseigentümer nicht mehr betroffen seien. Die Knochenfunde hatten für Verzögerungen der Arbeiten gesorgt, dennoch liege man gut im Zeitplan, so Stadtpressesprecher Jürgen Wohlgemuth. Der zweite Bauabschnitt hinter der Kirche (Pfarrgarten) werde im April beginnen. „Diese Arbeiten werden dann von vornherein archäologisch begleitet“, so Wohlgemuth. Wenn alles ohne weitere Verzögerungen klappt, werde die Umbaumaßnahme wie geplant im September fertig sein.