Über Kabel in die moderne Kommunikationswelt. Foto: Adobe Stock
Rietberg (rdp). Den einen noch nicht (HeliNet), den anderen nicht mehr (DSL). Der Rietberger Konrad Mertensotto ärgert sich über den „Kabelsalat“ und versucht, für sein Heim Ordnung in einen guten Telefon- und Internetanschluss zu bringen. „Ich konnte jetzt nach der zweijährigen Bindefrist bei HeliNet nicht wechseln und bin gezwungen, bei HeliNet zu bleiben“, erklärte Konrad Mertensotto gegenüber dem RSA.
Im vergangenen Jahr hatte die Stadt Rietberg die Bürgerinnen und Bürger informiert. Die HeliNet Telekommunikation GmbH, die auch in Rietberg viele Kunden habe, strebe ein Insolvenzverfahren in Eigenregie an. Bürgermeister Andreas Sunder betonte seinerzeit, der Insolvenzverwalter habe zugesichert, dass diese Entwicklung keine Auswirkungen auf Kunden im Rietberger Stadtgebiet habe. Mittlerweile ist bekannt, dass das von HeliNet selbst angestrebte Insolvenzverfahren offiziell eingestellt wurde. Dies gab das Dortmunder Insolvenzgericht bereits im November bekannt.
Ziel von HeliNet ist es somit weiter, Rietberg, Mastholte und Mastholte-Süd mit einem zukunftsfähigen Glasfasernetz für die ultraschnelle und stabile Datenübertragung auszubauen. Auch Neuenkirchen hat ein solches Glasfasernetz erhalten. Seit November 2021 werden die Kunden – nach Aussage von HeliNet – dort geschaltet.
Konrad Mertensotto: „Nach einem kostenlosen Glasfaseranschluss an meinem Grundstück bin ich beim Glasfaseranbieter für 24 Monate gebunden. Noch sind aber nicht alle Glasfasernetze freigegeben, so dass aus Kostengründen ein Wechsel zur noch vorhandenen DSL-Leitung sinnvoll wäre. Während meiner Bindefrist an HeliNet hat die Telekom wegen Nichtnutzung der DSL-Leitung meinen Anschluss gekappt.“ Nach Rückfrage hat Mertensotto erfahren, dass eine Reaktivierung des alten DSL-Anschlusses nicht möglich sei. Das ginge nur über einen Neu-Antrag und mit Kosten von rund 800 Euro. „Nach meinem Rechtsverständnis darf in dieser zweijährigen Bindefrist nach einem Glasfaserbau die Telekom nicht einfach den DSL-Anschluss wegen Inaktivität kappen. Da müssten schon einige Jahre länger abgewartet werden“, so Konrad Mertensotto.
Die Bundesnetzagentur als die zentrale Infrastrukturbehörde, die den Wettbewerb in den Märkten für Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen fördert, sieht den Fall so: „Soweit an der Anschlussortadresse des Kunden mindestens ein Anbieter die gesetzliche Mindestversorgung anbieten kann, hier zum Beispiel HeliNet, kann die Bundesnetzagentur keinen Anbieter zwingen, seine Leistungen an der Anschlussortadresse anzubieten. Dies gilt laut dem neuen Telekommunikationsgesetz seit Dezember 2021 auch für die Telekom. Die Telekom kann also im Rahmen der Vertragsfreiheit darüber entscheiden, ob sie an der jeweiligen Anschlussortadresse zum Beispiel ihre DSL-Leistungen dem Kunden anbietet oder nicht. In der Regel dürfte die Telekom ihre bisherigen Leistungen weiterhin anbieten. Nähere Auskünfte und Verfügbarkeitsprüfungen erteilen die Anbieter selbst. Ein Anbieter, der sein Netz eigenwirtschaftlich, also ohne öffentliche Fördermittel, errichtet hat, muss keinem Wettbewerber Zugang zu seinem Netz gewähren. Er kann dies aber auf freiwilliger Basis tun, sofern ein anderes Unternehmen ein Interesse daran hat.“
Für Mertensotto gibt es mittlerweile Klarheit: Nachdem er nach Ablauf der beiden Pflichtjahre mit dem Hinweis gekündigt hatte, zu DSL zu wechseln, hat ihm HeliNet ein Angebot gemacht. In den ersten sechs Monaten des neuen 2-Jahres-Vertrags zahlt er etwa nur die Hälfte des ursprünglichen Preises.