Dritter Mittäter wird zu zehn Jahren Haft verurteilt

Urteilsspruch: Richter spricht von widerwärtiger Tat – Piotr L.: „Ich habe nicht vorgehabt zu töten“

Vor Gericht bricht Piotr L. (l.) doch noch sein Schweigen. Zur wirklichen Aufklärung des Mordes trägt dies jedoch nicht bei

Vor Gericht bricht Piotr L. (l.) doch noch sein Schweigen. Zur wirklichen Aufklärung des Mordes trägt dies jedoch nicht bei. Foto: RSA/Addicks

 

Westerwiehe/Bielefeld (mad). Zehn Jahre Haft – so lautet das Urteil der Richter gegen den dritten Angeklagten im Mordfall Westerwiehe. Piotr L. hatte gemeinsam mit Artur T. und Robert D. geplant, das Brüderpaar Werner und Heinz S. im November 2015 auf deren Gehöft zu überfallen und Geld zu erpressen. Der jetzt Angeklagte, Piotr L., spricht Worte der Entschuldigung. Das Ende des Prozesses hinterlässt dennoch Fragen und bleibt deswegen etwas unbefriedigend.

Artur T. und Robert D. waren in einem früheren Prozess verurteilt worden. Mit dem jetzigen Urteil gegen den dritten Tatbeteiligten, der zunächst von Polen nach Deutschland überstellt werden musste, hat der Fall des brutalen Raubüberfalls auf ein Brüderpaar aus Westerwiehe seinen Abschluss gefunden. Für zehn Jahre muss der 52-Jährige wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. Das Gericht war davon überzeugt, dass Piotr L. zumindest eine Teilschuld am Tod von Heinz S. trifft, der in der Nacht des Überfalls brutal gefoltert und erwürgt wurde. „Es war eine widerwärtige Tat“, sagte der vorsitzende Richter Christoph Meiring. Die Einlassung von Piotr L., er habe nicht den Vorsatz gehabt zu töten, konnte nicht widerlegt werden. Jedoch war seine Tatbeteiligung unbestreitbar, die er auch in seiner Einlassung gestanden hatte. Nach dem Plan der drei Komplizen sollten die Brüder Werner und Heinz S. mit „einfacher Gewalt“ dazu gebracht werden, das Geldversteck in ihrem Haus preiszugeben. Gemeinsam mit Robert D. sei Piotr L. in das Haus eingedrungen und hätte auf die Brüder eingeprügelt, die von den  Misshandlungen schwerste Verletzungen davontrugen. Piotr L. habe Heinz S. bewacht, während Robert D. in der Waschküche mit Werner S. kämpfte. Als Robert D. dann Heinz S. übernahm, sei er in das obere Stockwerk gelaufen, um nach dem Geld zu suchen. Piotr L. sagte aus, er habe gesehen, dass Robert D. in einem Wutanfall auf den gefesselten Heinz S. eingeprügelt habe und sei dann aus Angst weggelaufen. „Vor was oder wem hatte er Angst? Etwa um sein eigenes Leben?“, fragte Staatsanwalt Christoph Mackel. Zumindest habe der Angeklagte es unterlassen, Robert D. zu bremsen und Heinz S. zu helfen. Damit habe er das Opfer seinem Schicksal überlassen. Auch wenn er Heinz S. wohl selber nicht malträtiert hat. Denn in dem Fernsehzimmer, in dem Heinz S. tot aufgefunden wurde, fand die Spurensicherung tatsächlich nur DNA-Spuren von Robert D., nicht jedoch des Angeklagten. Gabriele Mertens, die als Nebenklägerin den überlebenden Bruder Werner S. vertrat bilanzierte, dass es lediglich eine „prozessuale Wahrheit“ gebe. „Was wirklich am 3. November 2015 geschehen ist, bleibt offen“, so Mertens. . Das Erlebte wird Werner S. zumindest bis an sein Lebensende verfolgen. „Bis heute habe ich ein Trauma“, sagte er vor Gericht. Die beiden Strafverteidiger von Piotr L. plädierten auf neun Jahre Haft, die Staatsanwaltschaft forderte elf Jahre, die Kammer verkündete am Ende ein Strafmaß in Höhe von zehn Jahren.