Rietberg. Zum Jahreswechsel wird es in Rietberg veränderte Steuerhebesätze geben. Das hängt mit der bundesweiten Grundsteuerreform zusammen. Die Stadt Rietberg wird daraus aber keinen Vorteil schlagen – sie will die Grundsteuerreform 2025 mit einer maximal möglichen Bürgerfreundlichkeit und der von der Landesregierung geforderten Aufkommensneutralität umsetzen.
Aufkommensneutral bedeutet, dass die Stadt Rietberg 2025 nach der Reform in etwa die gleichen Steuererträge erzielen soll, wie vor der Reform. Dennoch kann es – trotz Aufkommensneutralität – zu Verschiebungen in der Belastung für einige Grundstücksbesitzer kommen. Das heißt, dass die veränderten Hebesätze dazu führen können, dass jemand künftig mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahlen muss. Tendenziell ist zu erwarten, dass für ältere Gebäude eher mehr und für neuere eher weniger Steuern fällig werden. Die NRW-Finanzverwaltung hat für alle Kommunen sogenannte aufkommensneutrale Hebesätze ermittelt. Die genauen Hebesätze aber wird der Rat der Stadt Rietberg im Rahmen der Haushaltsberatungen in den kommenden Wochen bis zum Ende des Jahres festlegen. Eine Unterscheidung der Grundsteuer B zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken, wie es der Gesetzgeber erlaubt, ist in Rietberg derzeit nicht vorgesehen.
Für 2024 wurden die Erträge aus der Grundsteuer A, also für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, auf rund 308.000 Euro geschätzt. Aus der Grundsteuer B, für bebaute oder bebaubare Grundstücke, sollen rund 5,7 Millionen Euro in die Stadtkasse fließen. Für das kommende Jahr werden zur Darstellung einer Aufkommensneutralität ähnliche Werte prognostiziert.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Darin ist festgestellt worden, dass die bisherige Bemessungsgrundlage nicht ausreichend gerecht ist. Vielmehr soll für Grundstücke ähnlicher Lage und vergleichbarer Größe auch die gleiche Grundsteuer bezahlt werden. Dazu hatten vor zwei Jahren bundesweit alle Grundstücksbesitzer gegenüber dem Finanzamt eine Erklärung zu ihren bebauten oder unbebauten Grundstücken abgeben müssen. In dem anschließend erteilten Feststellungsbescheid der Finanzämter ist der Grundsteuerwert festgelegt. Den kann jeder Grundbesitzer nachlesen und somit selbst berechnen, was auf ihn zukommt: Das Finanzamt multipliziert den Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl, um den sogenannten Grundsteuermessbetrag zu ermitteln.
Den Grundsteuermessbetrag wiederum multipliziert die Stadt Rietberg mit dem Hebesatz, um die Grundsteuer festzulegen. Die Hebesätze darf jede Stadt selbst festlegen. In Rietberg lauten diese derzeit:
- Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)
Aktuell 280% – Vorschlag der NRW-Finanzverwaltung für 2025: 294%
- Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke)
Aktuell 425% – Vorschlag der NRW-Finanzverwaltung für 2025: 596%
Die Gewerbesteuer wird bei der Grundsteuerreform 2025 nicht berücksichtigt.
(Pressemitteilung der Stadt Rietberg)