Rietberg (rdp). „Für mich gilt das Verursacherprinzip, so dass nach meinem Verständnis der Verursacher auch 30 Jahre haften muss“, betont Frank Jeremias und möchte den seit Jahren schwellenden Streit zwischen ihm und der Stadt Rietberg nicht ruhen lassen. Letztlich droht er mit einer Klage, um Klärschlamm, der aus Rietberg stammen soll, von der Kompostieranlage Baitz (Stadt Brück, Brandenburg) beseitigen zu lassen.
Es begann Anfang der 2000er Jahre. Frank Jeremias hat sein Grundstück in Baitz von 1997 bis 2005 an eine Recycling Firma verpachtet. Die Firma meldete jedoch plötzlich Insolvenz an und hinterließ auch vielfältigen Abfall. Jeremias hat kurzfristig als Besitzer die Anlage übernommen, so dass der Bestandschutz nicht erlosch. Nach eigener Aussawwge ist er mit den meisten Firmen, die dort Abfälle abgelagert hatten, klargekommen, so dass der Müll anderweitig entsorgt wurde. Nur mit Rietberg blieb er um angelieferten Klärschlamm im Disput.
Da das Gelände in Baitz möglicherweise weiter beräumt werden soll, hat das Land Brandenburg zu Beginn dieses Jahres Frank Jeremias zu einer Anhörung aufgefordert, bevor der Erlass einer Anordnung der Räumung ergehen könnte. „Herr Jeremias hat auf unser Schreiben fristgerecht geantwortet. Aktuell ist das Verfahren noch immer in der Anhörungsphase. Die Angaben werden bezüglich des Erlasses einer Anordnung noch geprüft“, teilte ein Sprecher des Landesamtes für Umwelt Brandenburg auf Anfrage des RSA mit.
Die Stadt Rietberg bestätigt: „Der Abwasserbetrieb der Stadt Rietberg hat in den Jahren 2002 – 2004 nach einer öffentlichen Ausschreibung ein Unternehmen aus Karlsruhe mit der Bearbeitung und Verwertung von PFT belastetem Klärschlamm beauftragt. Diese Firma hat den Klärschlamm auf eine staatlich zertifizierte Kompostierungsanlage in Brandenburg geliefert und dort verwertet. Die Verwertung ist damals entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen dem Staatlichen Amt für Umwelt angezeigt worden.“
Der Klärschlamm sei nach den hiesigen Verwertungsnachweisen bereits im Jahr 2004 verwertet worden. Es handelte sich damals um eine kurzfristige, zeitlich begrenzte Verwertung von belastetem Klärschlamm. Die Klärschlammverwertung sei im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung beauftragt worden. Die Stadt weiter: „Die weiten Entsorgungswege lagen in der Verantwortung des Bestbietenden. Die rechtlichen Vorgaben wurden bereits im Jahr 2007 betrachtet. Davon ausgehend liegt keine rechtliche Grundlage für eine Rücknahme des Klärschlamms vor. Diese Auffassung gilt auch heute noch. Eine Klage gegen die Stadt Rietberg wurde – entgegen einer mehrfachen Ankündigung – in dieser Sache nicht erhoben.“